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Selbstständigkeit und Existenzgründung

Selbständig in seinem Wunschberuf zu arbeiten, ist eine der schönsten Herausforderungen in der Arbeitswelt. Existenzgründer tragen aber nicht nur die Verantwortung für ihre unternehmerischen Entscheidungen. Auch für ihre Altersversorgung sind viele Selbstständige allein zuständig. Wer das nicht kalkuliert und zu wenig zurücklegt, ist später von Altersarmut bedroht.

Pflichtversicherung ist eher die Regel als die Ausnahme

Für zahlreiche Berufsgruppen besteht eine Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung. Das Informationsportal gruendercheck.com nennt in diesem Zusammenhang Handwerker als eine der für die Existenzgründung bedeutendsten Gruppen Pflichtversicherter. Künstler, freiberufliche Lehrer und Trainer ab bestimmten Einkommensgrenzen, Hebammen und Pflegekräfte zählen ebenfalls zum Kreis der versicherungspflichtigen Selbstständigen. Eine weitere wichtige Ausnahme von der grundsätzlichen Versicherungsfreiheit besteht für Personen, die bei der Existenzgründung Hilfe in Form eines Gründungszuschusses erhalten haben.

Der Regelbeitrag kann angepasst werden

Da die Pflichtversicherten als Selbstständige oder Freiberufler keinen Arbeitgeber haben, müssen sie den kompletten Rentenversicherungsbeitrag selbst aufbringen. Erhoben wird ein jährlich neu berechneter Regelbeitrag bzw. der halbe Regelbeitrag speziell zur Förderung von Existenzgründungen. Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides kann die Beitragshöhe – und damit auch die später zu erwartende Leistung – bedarfsgerecht nach oben oder unten angepasst werden.

Freiwillige Versicherung oder private Vorsorge

Selbstständige, die nicht nach den obigen Regeln versicherungspflichtig sind, haben die Wahl zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung und einer privaten Vorsorge. Die Rürup-Rente der privaten Versicherer gehört wie die gesetzliche Versicherungslösung zur sogenannten ersten Schicht. Das bedeutet steuerliche Förderung der Beitragszahlung, allerdings auch eine nachgelagerte Besteuerung der späteren Rente und kein Kapitalwahlrecht. Welche Lösung die bessere ist, ist nicht nur ein Rechenexempel, sondern auch eine Frage des Vertrauens in das jeweilige System. Die schlechteste Lösung wäre, gar nichts zu tun. Selbst wenn die Geschäfte anfangs nicht so gut laufen, sollte der Aufbau von Altersvermögen möglichst nicht vernachlässigt werden, denn das würde sich später böse rächen.

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